AGB

1. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber, das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht,die o.g. Daten einschließlich etwaiger Zusatzprogramme und des jeweils zugehörigen Materials für bestimmte Zeit mit dem Recht der beiderseitigen Beendigung durch Kündigung zu nutzen. Der Vertrag hat eine vereinbarte Mindestlaufzeit von 24 Monaten und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, falls nicht 6 Wochen vor Ablauf eine schriftliche Kündigung (Einschreiben) an den Auftragnehmer eingeht.
Der Verkäufer überträgt dem Käufer unbefristet, unwiderruflich und räumlich unbeschränktes Recht die o.g. Programme einschließlich etwaiger Zusatzprogramme und des jeweils zugehörigen Materials zu nutzen.

2. Umfang der Nutzungsberechtigung
Der Auftraggeber ist zur Nutzung der ihm überlassenen Daten nur im Rahmen der Nutzung von GLASwin Programmen berechtigt. Das Kopieren der Daten und Programme in maschinenlesbarer oder ausgedruckter Form ist nur im Rahmen vertragsgemäßer Nutzung zulässig. Die Daten dürfen nicht verkauft oder auf andere Art weitergegeben, nicht raubkopiert und nicht über die erworbene Lizenzanzahl hinaus benutzt werden. Als erworben gelten nur die aufgeführten Produkte in der angegebenen Lizenzanzahl. Der Datenträger allein (ohne Lizenz) berechtigt nicht zur Nutzung. Notwendige Schlüssel zur Produktaktivierung erhalten Sie nur in Verbindung mit einem gültigen Kauf-, Daten- und Wartungsvertrag und sind vertraulich zu behandeln. Der Käufer ist zur Nutzung der ihm überlassenen Software berechtigt. Das Kopieren der Programme in maschinenlesbarer oder ausgedruckter Form ist nur im Rahmen vertragsgemäßer Nutzung zulässig. Die Softwareprodukte dürfen nicht weitergegeben, nicht raubkopiert und nicht über die erworbene Lizenzanzahl hinaus benutzt werden. Als erworben gelten nur die aufgeführten Produkte in der angegebenen Lizenzanzahl. Der Datenträger allein (ohne Lizenz) berechtigt nicht zur Softwarenutzung. Notwendige Schlüssel zur Produktaktivierung erhalten Sie nur in Verbindung mit einem gültigen Daten- und Wartungsvertrag und sind vertraulich zu behandeln.

3. Eigentum und Urheberrechte
Die dem Auftraggeber überlassenen Daten und Software verbleiben einschließlich der gesamten Dokumentation im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer bleibt Inhaber aller Rechte an den dem Auftraggebern überlassenen Daten und Programmen einschließlich des jeweils dazugehörigen Materials, auch wenn der Auftraggeber sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen oder denjenigen eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen der Verbindungen sowie bei der Erstellung von Kopien bringt der Auftraggeber einen entsprechenden Urhebervermerk an.

4. Datenupdate
Die vom Programm genutzten Daten und Stücklisten sind nicht Teil des Programms und daher nicht Teil dieses Kaufvertrags.

Das Update umfasst die Aktualisierung des Artikelstammes sowie Bilddatenbanken und KBA-Daten und Programmweiterentwicklung (PWE). Die Datenupdates werden monatlich unaufgefordert (in Sonderfällen bis zu 14x im Kalenderjahr) an den Auftraggeber per Post oder per Online versendet. Die Auslieferung des ersten Daten-Updates erfolgt frühestens im Folgemonat nach der Programminstallation. Der Auftragnehmer verpflichtet sich stets den aktuellsten Datenbestand zur Auslieferung zu bringen. Dies erhebt jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit an den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die jeweils aktuelle Datenlieferung zeitnah einzupflegen. Die Erstellung und der Versand der Datenpflege sowie die Programmweiterentwicklung (PWE) für die GLASwin Programme und der dazugehörige Support (Telefonhotline, Fernwartung) erfolgt über die Niederlassung Ebersbach.

5. Support

Die Kosten beinhalten je nach Inhalt des abgeschlossenen Vertrages auch Beratung und Unterstützungsleistung (Telefonhotline). Programminformationen (Schulung, Handhabung etc.) sind kostenpflichtig! Hat der Auftraggeber einen Wartungsvertrag ohne Hotline abgeschlossen, erhält der Auftraggeber die gewünschten Informationen sowie den benötigten Support mit 25,- Euro pro 15-Minutentakt berechnet. Individuelle Änderungen oder die Beseitigung von Störungen, die nicht vom Auftragnehmer verursacht wurden, sind nicht Bestandteil dieses Vertrags. Bei Inanspruchnahme solcher Dienstleistungen werden diese dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

6. Entgelte
Der Käufer ist zur Zahlung des vorgenannten Kaufpreises verpflichtet. Alle Preise verstehen sich Netto zzgl. der gesetzlichen MwSt. sowie Porto, Verpackung und Versandkosten. Der Auftraggeber ist zur Zahlung einer monatlichen Wartungsgebühr (wie auf Seite 1 genannt) für die Überlassung der Daten verpflichtet. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich auch während der Vertragslaufzeit Preiserhöhungen, unter dem Vorbehalt allgemeiner Preiserhöhungen in der Datenbeschaffung, jederzeit vor. Alle Preise verstehen sich Netto zzgl. der gesetzlichen MwSt. sowie Porto, Verpackung und Versandkosten von z. Zt. 9,47 € für Offline- bzw. 2,77 € für Online-Auftraggeber.

7. Gewährleistung
Für unmittelbare Schäden die sich aus dem Gebrauch der Software ergeben, sowie für beiläufige Schäden oder Folgeschäden ist der Auftragnehmer nur im Falle des Vorsatzes oder bei grober Fahrlässigkeit verantwortlich zu machen. Für Verlust oder die Beschädigung von Software, Hardware oder Daten infolge direkter oder indirekter Fehler oder Zerstörungen, sowie für Kosten, die im Zusammenhang mit der gelieferten Software oder Dokumentation stehen und auf fehlerhafte Installationen, die nicht vom Auftragnehmer vorgenommen wurden, zurückzuführen sind, sind alle Haftungsansprüche ausgeschlossen.


8. Vertragslaufzeit und –Kündigung
Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung durch beide Parteien wirksam. Das Vertragsverhältnis kann nach der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Vertragsjahrs gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Bei erheblichen Vertragsverstößen z. Bsp. Zahlungsverzug ist der Auftraggeber zur sofortigen Einstellung seiner Leistungen und Rückforderung der überlassenen Daten und Programme einschließlich des dazugehörigen Materials berechtigt. Die Entgelte bis zum Ende der regulären Kündigungszeit werden in diesem Fall sofort fällig.

9. Datenschutz
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und von schriftlich als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit.


10. Allgemeine Bestimmungen
Der Auftraggeber bestätigt durch seine Unterschrift, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers bekannt sind. Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort ist Göppingen. Dieser Vertrag enthält keine handschriftlichen Änderungen, Zusätze oder Streichungen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache in 2 Exemplaren verfasst und unterzeichnet. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.

Stand Juni 2010